AKTUELLE INFOS ZUM SCHULBETRIEB:

Stand 14.04.2022

Elterninfo Coronavirus

22_04_13_Elterninformation

 

Stand 01.04.2022

Elternbrief_Info_Regelbetrieb_04.04.2022

20220331-Anpassung_des_Leitfadens_zur_Kontaktpersonenn-Infoblatt-1(1)

 

 

Stand 03.03.2022

wichtige Information für den fortlaufenden Schulbetrieb ab dem 07.03.2022:
Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben sich auf einen Drei-StufenPlan verständigt, der „Basisschutzmaßnahmen“ über den 19. März hinaus vorsieht.

  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und das Testen sollen weiter möglich
    bleiben, wenn es gebraucht wird

 

Nachfolgende Informationen für den Schulbetrieb gelten zunächst bis zum 19. März 2022
und werden danach gegebenenfalls kurzfristig angepasst:

Schulbetrieb ab Montag, den 07.03.2022:

  • An den Förderschulen wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen. Der Unterricht
    findet entsprechend der Stundentafel bzw. der Betreuung ohne Beschränkung auf
    feste Klassen/ Gruppen statt.
  • Die Abmeldemöglichkeit von der Präsenzbeschulung entfällt; es besteht
    grundsätzlich die Schulbesuchspflicht.
  • Exkursionen und Schulfahrten sind generell wieder zugelassen.
  • Das Testregime wird verändert:
    Die Testung mittels Selbsttestwird auf zweimal wöchentlich reduziert.
    Bei positiven Corona-Testergebnis besteht eine 5tägige Testpflicht für die betreffende
    Klasse.
  • Die weiteren Schutz- und Hygieneregelungen – insbesondere die Zutrittsbeschränkungen und die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude – sind weiterhin zu beachten.
  • GTA-Angebote sind ab Montag, 07.03.2022 wieder uneingeschränkt möglich

 

 

 

Stand 25.11.2021

Betreff: Anmeldung zur Notbetreuung im Fall von Schulschließung

 

Sehr geehrte Eltern,

Sollte es zur Schulschließung kommen, erfolgt wieder eine Notbetreuung. Dazu benötigen wir den Nachweis der beruflichen Tätigkeit. Anspruch haben Beschäftigte: siehe Anlage.

Bitte reichen Sie die Formulare schnellstmöglich ein, Dankeschön!

Mit Freundlichen Grüßen

 

Kerstin Kober

Schulleiterin

Hier finden Sie alle Formulare zur Notbetreuung :

Anmeldung Notbetreuung Seite 1

Anmeldung Notbetreuung Seite 2

Folgende_Berufsgruppen_werden_betreffs_Aufnahme_von_Schuelern_in_die_Notbetreuung_beruecksichtigt_1

 

Aktuelle Coronaverordnungen

http://schuleimpark.de/wp-content/uploads/2021/12/211201_Schul_Kitaverordnung_LS.pdf

 

http://schuleimpark.de/wp-content/uploads/2021/12/SMS-Corona-Notfall-Verordnung-2021-11-19-leichte-sprache.pdf

 

 

Stand 21.11.2021

Neue infos zur aktuellen Coronalage in unserer Schule gibt es hier:

http://schuleimpark.de/wp-content/uploads/2021/11/21.11.2021.doc

 

Stand 11.11.2021

Neue Vorschrift zur Testpflicht

Elternbrief-FSG-11.11.2021

 

 

Stand 01.07.2021

Ab sofort werden die Schülerinnen und Schüler nur noch einmal pro Woche getestet. Jeden Montag werden  die Selbsttests durchgeführt.

 

 

 

Stand 10.06.2021

Neue Infos gibt es in folgendem Elternbrief:

Elternbrief 10.06.21

 

 

Stand 15.04.2021

Es finden ab sofort immer zweimal  pro Woche Selbsttests für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 1 sowie das Lehrpersonal verpflichtend statt. Jeden Montag und Donnerstag werden diese durchgeführt. Nur mit einem negativen Testergebnis darf am Präsenzunterricht teilgenommen werden. Schüler, die die nicht getestet werden begeben sich in häusliche Lernzeit.

 

 

Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5.März 2021 (Auszug):

Ab 17 März ist Personen (auch schulfremden Personen) der Zutritt zur Schule untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativen Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Virus besteht.

Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage, für Schülerinnen und Schüler nicht länger als eine Woche zurückliegen.

Das Schulgelände darf von externen Personen und Eltern grundsätzlich  nur mit Maske betreten werden!

 

Wichtige Antworten auf wesentliche Fragen zu den Selbsttests gibt es im folgenden Blog des SMK:

FAQ: Tests

 

Weitere Infos:

https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

 

 

Download Beipackzettel Schnelltest:

KLICKE HIER! 

 

Erklärvideo Handhabung:

Download Einwilligungserklärung:

KLICKE HIER! 

 

 

Stand 11.03.2021

 

Liebe Eltern,

wir freuen uns, Ihre Kinder wieder im Präsenzunterricht begrüßen zu dürfen.

Aktuelle an den Regelbetrieb angepasste Änderungen gelten:

  • Die Schule ist von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet:
    •  Unterricht findet von den Unterstufen bis zur Werkstufe 2 von 8:00 – 12:30 Uhr statt.
    • die Werkstufe 3 als  Abgängerklasse hat von 8:00 – 13:45 Uhr Unterricht.
  • Ab Montag, den 22.03.2021, werden alle Schüler ab der Mittelstufe einmal wöchentlich verpflichtend getestet. Über die genaue Vorgehensweise wird noch informiert.
  • Ich bitte Sie jederzeit telefonisch erreichbar zu sein. Sollte der Test Ihres Kindes positiv ausfallen, müssen Sie Ihr Kind umgehend von der Schule abholen.
  • Ihre Kinder werden in ihren gewohnten Klassen / gewohnten Umfeld von festem Personal unterrichtet.
  • Alle Schüler ab der Mittelstufe tragen im Treppenhaus eine Maske. Aus gesundheitlichen Gründen sind einige Schüler von der Maskenpflicht befreit.
  • Aktuelle Hygieneregeln finden sie in unserem aktuellen HYGIENEPLAN zum Download:

Hygienekonzept_Eltern-Maerz_21

  • Da sich wieder alle Schüler im Haus befinden, wurden Therapien bis auf weiteres ausgesetzt.
  • Der Zutritt ins Gebäude ist externen Mitarbeitern untersagt.
  • Die Fächer Hauswirtschaft, Werken und Sport können unterrichtet werden. Die Sporthalle ist nur eingeschränkt nutzbar. Für die Unterstufen findet der Sport nicht in der Sporthalle statt. Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen wird der Sportunterricht für alle Schüler im Freien durchgeführt.
  • Die Frühstücksversorgung für die Unterstufen entfällt.
  • GTA Angebote finden ebenfalls in gekürzter Form statt. Externe Angebote müssen ausfallen.
  • Jegliche Praktika für die Ober- und Werkstufen sind ebenfalls nicht durchführbar.
  • Schulfahrten dürfen derzeit ab dem 08.04.2021 bei vollem Regelbetrieb stattfinden.

 

Mit freundlichen Grüßen

die Schulleitung

 

 

Stand 16.02.2021

Es gibt eine neue Verordnung bezüglich des Tragens eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes an Schulen. Zum Download bitte HIER   klicken!

 

Stand 12.02.2021

Unser neues Hygienkonzept steht zum Download bereit:

Hygienekonzept-Schule-im-Park_12-02-21_Eltern

 

Alle Infos und wichtigen Formulare finden sie auch unter folgendem Link:

https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

 

Infos zum Umgang mit Krankheitssymptomen gibt es  HIER!

 

Sollte es in ihrem Hausstand einen Quarantäne- oder Infektionsfall geben, oder ihr Kind zeigt coronatypische Symptome, informieren Sie bitte unverzüglich telefonisch oder per Email die Schule und lassen sie ihr Kind zu Hause.

 

Stand 28.01.2021

Betreff: Rückerstattung Schülerbeförderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie findet an den Schulen seit dem 14.12.2020 bis voraussichtlich 14.02.2021 grundsätzlich kein regulärer Schulbetrieb statt.

Der Landkreis hat entschieden, die Eigenanteile an der Schülerbeförderung für zwei Monate den Eltern zurückzuerstatten.

  •  Eltern, die einen monatlichen Bankeinzug gewählt haben, müssen nicht aktiv werden. Hier erfolgen  zum 1. Februar und zum 1. März 2021 keine Abbuchungen.
    •    Eltern, die einmalig den Eigenanteil für das ganze Schuljahr zahlen, egal ob als Einmalüberweisung oder Bankeinzug, stellen bitte einen Antrag auf Erstattung an verkehrswesen@landratsamt-pirna.de.

Für die Antragstellung kann das Formular, welches auf dieser Internetseite des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ( https://www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html ) sowie den Schulen zur Verfügung stehen wird, genutzt werden. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Dabei sollten dringend folgende Angaben enthalten sein:

  •  vollständiger Name,
    •    Schule und Schülernummer der Kinder,
    •    IBAN und Kontoinhaber des Kontos, auf das die Rückbuchung erfolgen soll.

Die Rückerstattung der Eigenanteile gilt für alle Schüler, auch wenn Fahrten zur Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Auch für Schüler der Abschlussklassen, welche seit dem 18.01.2021 wieder die Schule besuchen dürfen, besteht Anspruch auf Erstattung.

Wir möchten Sie bitten, diese Informationen an Ihre Schülerinnen und Schüler weiterzuleiten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Vogel

Leiterin des Referates Schülerbeförderung und ÖPNV

 

FORMULAR ZUR RÜCKERSTATTUNG: HIER DOWNLOADEN!